ABW (ausbildungsbegleitendes Wohnen)

Das ABW (ausbildungsbegleitendes Wohnen) bietet Platz für 7 Jugendliche.
Jeder Jugendliche bezieht ein Einbettzimmer, für den Einzelfall ist auch ein Zweibettzimmer vorhanden.

Das ABW wird nach dem Selbstversorgerprinzip geführt. Neben einer Küche, dem Wohn-Essraum, einem Gruppenraum (Freizeitraum) sowie einem Fitnessraum steht unter anderem ein Wirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner zur Verfügung.

Ziele

Verselbstständigung in der Lebensführung
Festigung sozialer Fähigkeiten
Einüben von Verantwortungsübernahme
Förderung der sozialen Eingliederung
Hinführen zu wertbezogenen Einstellungen

Zielgruppe

Hörbehinderte und hörende Jugendlichen mit Sonderförderbedarf, die sich in der Berufsausbildung im LZHS befinden.
Die Aufnahme in das ABW soll ein erster Schritt in die Eigenständigkeit sein. Deshalb steht die Selbstständigkeit der Lebensführung und Lebensgestaltung der Jugendlichen im Vordergrund. Ziel ist es, gemeinsam die Grundlagen zu einer eigenständigen Lebensweise zu entwickeln.

Sozialpädagogisches Angebot

Zeitliche Betreuung

Die Jugendlichen werden während des Ausbildungsjahres im ABW betreut.
Mit dem Lehrabschluss (nach drei oder vier Jahren bzw. nach Abschluss der Teilqualifikation) endet automatisch die Zeit im ausbildungsbegleitenden Wohnen.

Inhaltliche Betreuung

Im Zusammenleben und –arbeiten mit den Jugendlichen nehmen die BetreuerInnen eine Vorbildfunktion ein. Nur so lassen sich höfliche Umgangsformen, die Regeln des Zusammenlebens, Werthaltungen und Problemlösungsstrategien erarbeiten.
Es gibt klare Regeln, an die sich die Jugendlichen halten müssen, aber auch Freiräume, um ihre eigene Persönlichkeit zu erleben und entwickeln.

Den Jugendlichen sollen Möglichkeiten gezeigt werden, ihre Freizeit selbst zu gestalten. Dabei gibt es Unternehmungen in der Gruppe, hauptsächlich sind die Zeiten nach Dienstschluss aber frei verfügbar.